Lagerfeuer und Grillen

Lagerfeuer © pixabay

In Hessen gelten beim Grillen Regeln, um Waldbrände zu vermeiden und Unfälle zu verhindern. 

1. Waldbrandgefahr und gesetzliche Regelungen

  • Grillen im Wald ist ausschließlich auf ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt.
  • Rauchen ist in Wäldern grundsätzlich verboten.
  • Es dürfen keine brennenden Zigaretten aus dem Fahrzeug geworfen werden.
  • Warnungen zur aktuellen Waldbrandgefahr – etwa über den Deutschen Wetterdienst – sind unbedingt zu beachten.
  • Grillen in der Natur erfolgt nur auf gekennzeichneten Plätzen. Verbote in gefährdeten Gebieten müssen respektiert werden.

2. Sicheres Grillen

  • Der Grill muss sicher und windgeschützt stehen; improvisierte Konstruktionen sind zu vermeiden.
  • Achten Sie auf die Windrichtung, damit Funkenflug und Verwehungen von Glut verhindert werden.
  • Halten Sie ausreichend Abstand zu brennbaren Materialien; der Grill sollte immer auf festem, ebenem Untergrund stehen.
  • Tragen Sie keine synthetischen Kleidungsstücke beim Grillen, da diese leicht feuereinfällig sind.
  • Der Grill ist stets zu beaufsichtigen – insbesondere, wenn Kinder in der Nähe sind. Ein Sicherheitsabstand von zwei bis drei Metern ist empfehlenswert.
  • Spritzen Sie niemals Spiritus oder andere brennbare Flüssigkeiten auf den Grill – es drohen lebensgefährliche Stichflammen.
  • Grillen in Innenräumen ist verboten. Auch ein vermeintlich erloschener Grill darf nicht zum Abkühlen in geschlossenen Räumen abgestellt werden – akute Gefahr durch tödliche Brandgase!

3. Lagerfeuer: Zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen

  • Beim Grillen an einem Lagerfeuer muss ein nicht brennbarer Schutzstreifen (Erde, Sand, Steine) rund um die Feuerstelle angelegt werden.
  • Halten Sie geeignete Löschmittel bereit, z. B. einen Eimer Sand oder einen Feuerlöscher (Wasser oder Schaum).

4. Umgang mit Glut und Asche

  • Löschen Sie die Glut nach dem Grillen sorgfältig ab.
  • Heiße Asche darf niemals in Müllgefäße, Kartons oder Plastikeimer gefüllt werden.
  • Lassen Sie Asche vollständig auskühlen, bevor Sie sie entsorgen.
  • Glut darf nicht im Sand vergraben werden – sie kann dort stundenlang extrem heiß bleiben.

5. Notfall und Erste Hilfe

  • Brände oder Rauchentwicklungen sind unverzüglich über den Notruf 112 zu melden.
  • Halten Sie beim Grillen ein mobil erreichbares Telefon bereit, um im Ernstfall schnell Hilfe zu holen.
  • Bei leichten Verbrennungen: maximal zehn Minuten mit Wasser kühlen (kein Eis, kein eiskaltes Wasser).
  • Bei größeren Verbrennungen oder starken Schmerzen: sofort den Notruf 112 wählen.